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5 × Behörde

Verpackungssteuern in Europa

Fünf Länder erheben eine gesetzliche Steuer auf Verpackungen — zusätzlich zur EPR-Gebühr, an eine andere Behörde, nach einer anderen Bemessungsgrundlage.

Eine Verpackungssteuer und eine EPR-Gebühr sind zwei getrennte Pflichten mit zwei getrennten Gläubigern: Die EPR-Gebühr ist ein Beitrag an ein Rücknahmesystem, die Steuer wird von der Steuerbehörde nach einem eigenen Gesetz erhoben.

United Kingdom

Vereinigtes Königreich

in Kraft

Behörde: HM Revenue and Customs

Rechtsgrundlage: Finanzgesetz 2021, Teil 2 (S.45)

Die Plastic Packaging Tax wird von HM Revenue & Customs pro Tonne fertiger Kunststoffverpackung mit weniger als 30 % Rezyklatanteil erhoben — zusätzlich zur EPR-Gebühr von PackUK. Der Satz wird jedes Jahr am 1. April an die Inflation angepasst.

Besteuerter GegenstandSatzBedingungenGültig abQuelle
Kunststoffverpackung, <30 % Recyclinganteil£200/Tonne≈ €234/tRegistrierungsschwelle von 10 t/Jahr2022-04-01 → 2023-03-31gov.uk
Kunststoffverpackung, <30 % Recyclinganteil£211/Tonne≈ €247/tRegistrierungsschwelle von 10 t/Jahr2023-04-01 → 2024-03-31gov.uk
Kunststoffverpackung, <30 % Recyclinganteil£218/Tonne≈ €255/tRegistrierungsschwelle von 10 t/Jahr2024-04-01 → 2025-03-31gov.uk
Kunststoffverpackung, <30 % Recyclinganteil£224/Tonne≈ €262/tRegistrierungsschwelle von 10 t/Jahr2025-04-01 → 2026-03-31gov.uk
Kunststoffverpackung, <30 % Recyclinganteil£229/Tonne≈ €268/t10 t/Jahr Registrierungsschwelle · aktueller Satz2026-04-01gov.uk
Spain

Spanien

in Kraft

Behörde: Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT)

Rechtsgrundlage: Ley 7/2022, Art. 77–79

Spanien besteuert nicht die Verpackung, sondern den nicht recycelten Kunststoffanteil darin — pro Kilogramm, seit 2023, zusätzlich zur EPR-Gebühr von Ecoembes/Ecovidrio.

Besteuerter GegenstandSatzBedingungenGültig abQuelle
Nicht recycelter Kunststoff in nicht wiederverwendbarer Verpackung€0.45/kgSteuerpflichtig ist ausschließlich der Anteil an nicht recyceltem Kunststoff2023-01-01sede.agenciatributaria.gob.es
Hungary

Ungarn

in Kraft

Behörde: NAV (környezetvédelmi termékdíj)

Rechtsgrundlage: Gesetz LXXXV von 2011 (Ktdt.) §7(2) & Anlage 2

Die ungarische Produktgebühr auf Verpackungen wurde 2025 abgeschafft; nur Plastiktragetaschen bleiben gebührenpflichtig, mit einem Satz, der die MOHU-EPR-Gebühr um ein Vielfaches übersteigt (die EPR-Gebühr ist anrechenbar).

Besteuerter GegenstandSatzBedingungenGültig abQuelle
Kunststofftragetaschen1,900 HUF/kg≈ €4.75/kgDie EPR-Gebühr bleibt von der Produktgebühr abzugsfähig2025-01-01nav.gov.hu
Tragetaschen aus biologisch abbaubarem Kunststoff500 HUF/kg≈ €1.25/kgDie EPR-Gebühr bleibt von der Produktgebühr abzugsfähig2025-01-01nav.gov.hu
Italy

Italien

noch nicht in Kraft

Behörde: Agenzia delle Dogane e dei Monopoli (MACSI)

Rechtsgrundlage: Legge 160/2019, Art. 1 c.634, 640, 652

Italiens Plastiksteuer (MACSI) wurde bereits 2019 beschlossen, aber ihr Inkrafttreten wurde wiederholt verschoben — zuletzt auf den 1. Januar 2027. Aktuell zahlen italienische Hersteller nur den CONAI-Beitrag.

Besteuerter GegenstandSatzBedingungenGültig abQuelle
Hergestellte Einwegartikel aus Kunststoff (MACSI)€0.45/kgNoch nicht in Kraft – verschoben auf den 01.01.20272027-01-01gazzettaufficiale.it
Portugal

Portugal

in Kraft

Behörde: Autoridade Tributária e Aduaneira

Rechtsgrundlage: Lei 75-B/2020, Art. 320

Portugal erhebt eine Abgabe pro Einwegverpackung bei Take-away- und Lieferessen — zusätzlich zur EPR-Gebühr von Sociedade Ponto Verde, getrennt auf der Rechnung auszuweisen.

Besteuerter GegenstandSatzBedingungenGültig abQuelle
Einweg-Kunststoffverpackungen, Fertiggerichte€0.30/StückNur zum Mitnehmen und Lieferung nach Hause; auf der Rechnung aufgeführt2022-07-01files.dre.pt
Einweg-Aluminiumverpackungen, Fertiggerichte€0.30/StückNur zum Mitnehmen und Lieferung nach Hause; auf der Rechnung aufgeführt2023-01-01files.dre.pt