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Wer braucht einen Bevollmächtigten?

Wann ausländische Hersteller einen lokalen Bevollmächtigten brauchen und wo Schwellen stehen.

Viele EU-Märkte verlangen eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in dem Land, wenn Sie Verpackungen (oder andere EPR-Güter) ohne lokale Niederlassung in Verkehr bringen — besonders im Fernabsatz.

Die Regeln unterscheiden sich: Manche Länder verlangen einen Bevollmächtigten für alle nicht niedergelassenen Hersteller; andere erst ab einer Tonnage- oder Umsatzschwelle; wenige erlauben den direkten Beitritt zu einem System.

Nutzen Sie die Fixkosten-Tabelle für die länderspezifische Formulierung und Schwellenwerte — und prüfen Sie vor einer Beauftragung die verlinkte offizielle Quelle.

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